Entgeltübersicht für die vollstationäre Pflege

Das Gesamtheimentgelt beträgt zurzeit monatlich für

Pflegegrad 0/1                             3.197,14 €

Pflegegrad 2                                3.738,01 €

Pflegegrad 3                                4.251,80 €

Pflegegrad 4                                4.787,80 €

Pflegegrad 5                                5.029,03 €
 

Das Gesamtheimentgelt setzt sich aus den Entgelten für die allgemeinen Pflegeleistungen, Entgelte für Unterkunft, Entgelte für Verpflegung, Ausbildungsfinanzierung und den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen wie folgt zusammen. 

Die Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen, medizinische Behandlungs­pflege und Betreuung betragen zurzeit täglich für den


Pflegegrad 0/1         63,03 €

Pflegegrad 2             80,81 €

Pflegegrad 3             97,70 €

Pflegegrad 4            115,32 € 

Pflegegrad 5            123,25 €

Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung betragen derzeit täglich für alle Pflegegrade:

Unterkunft      19,16 €

Verpflegung     6,47 € 

Für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Leistungsbetrag der Pflegekasse monatlich:

bei Pflegegrad 2           805,00 €

bei Pflegegrad 3         1.319,00 €

bei Pflegegrad 4         1.855,00 €

bei Pflegegrad 5         2.096,00 €

Zuschuss gem. § 43 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrad I: 131,00 €

Bewohner im Pflegegrad 2 bis 5 werden durch einen Leistungszuschlag der Pflegekassen nach § 43 c SGB XI in Bezug auf die Eigenanteile entlastet. Die Höhe dieses Zuschlags steigt je nach Dauer des Leistungsbezuges bei vollstationärer Versorgung.

  • Bei Leistungsbezug bis einschließlich 12 Monate erhalten Pflegebedürftige einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Bei Leistungsbezug von mehr als 12 Monaten erhalten Pflegebedürftige einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Bei Leistungsbezug von mehr als 24 Monaten erhalten Pflegebedürftige einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Bei Leistungsbezug von mehr als 36 Monaten erhalten Pflegebedürftige einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

 

 

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