Leistungs- und Entgeltübersicht für die Kurzzeitpflege

Die nachstehend aufgeführten Entgelte sind tägliche Gesamtentgelte, gestaffelt nach den  jeweiligen Pflegegraden.

Pflegegrad 0+I       112,18 €

Pflegegrad II          131,33 €

Pflegegrad III         148,23 €

Pflegegrad IV         165,85 €

Pflegegrad V          173,77 €

Diese Entgelte setzen sich aus den Kosten für den pflegebedingten Aufwendungen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionsfolgekosten.

Pflegesätze -  gemäß dem entsprechenden Pflegegraden:
Pflegegrad 0+I       67,92 € / Tag

Pflegegrad II          87,07 € / Tag

Pflegegrad III        103,97 € / Tag

Pflegegrad IV        121,59 € / Tag

Pflegegrad V         129,51 € / Tag

Die Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsfolgekosten betragen derzeit täglich für alle Pflegegrade:

Unterkunft                       21,03 €

Verpflegung                       6,79 €

Investitionsfolgekosten    16,44 €

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 haben pro Kalenderjahr ein Anrecht auf bis zu 8 Wochen Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Hierfür steht ein gemeinsames Budget von max. 3.539,- € zur Verfügung. Diese Leistungen können flexibel in mehreren Zeitabschnitten aufgeteilt werden oder für einen gesamten Zeitraum (die genaue Aufenthaltsdauer ist vom Pflegegrad abhängig). Für weitere Informationen beraten wir Sie gern und sind Ihnen beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen behilflich.

In den oben aufgeführtem Entgelt sind folgende Leistungen enthalten:

  • Unterbringung in einem geräumigen, hellen Doppelzimmer
  • Vollverpflegung mit Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffe und Abendessen; jeweils inklusive warme und kalte Getränke, Zwischen- u. Nachtmahlzeiten nach Bedarf
  • Soziale Betreuung
  • Fachlich kompetente Pflege nach medizinisch-pflegerischen Standards
  • Regemäßige Reinigung der Zimmer und sanitären Einrichtungen 
  • Bereitstellung von Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche
  • Nutzung sämtlicher Gemeinschaftsräume
  • Bereitstellung eines Telefonanschlusses mit hauseigenen Geräten im Zimmer (Abrechnung der Gesprächseinheiten und Grundgebühr nach gesonderter Vereinbarung)

 

 

 

 

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