Wohin mit dem geliebten Menschen, wenn die Familie mal verreist, die Pflegenden selbst erkranken oder aus anderen Gründen kurzzeitig ausfallen? Eine gute Lösung ist die vollstationäre Pflege über einen kurzen Zeitraum in Form von Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in unserem Alten- und Pflegeheim in Laatzen, bei der wir die Betreuung bis zu 14 Wochen im Jahr übernehmen können.
Dabei erhalten Ihre Lieben in der Kurzzeitpflege selbstverständlich die gleiche liebevolle und professionelle Versorgung wie unsere festen Bewohner und können sich in ihrem persönlichen Bereich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen.
Wichtige Informationen für Angehörige:
Wussten Sie, dass Sie als pflegende Angehörige ein staatlich zugesichertes Recht auf Entlastung haben?
Im Sozialgesetzbuch sind zwei Angebote definiert, die jedem pflegenden Angehörigen zustehen:
8 Wochen Kurzzeitpflege und 6 Wochen Verhinderungspflege. In beiden Fällen übernimmt die Pflegekasse die pflege-bezogenen Kosten jeweils bis zu 1.612 € im Jahr für eine notwendige Ersatzpflege. Der Unterschied zwischen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege liegt in den Voraussetzungen, aufgrund derer die jeweilige Leistung beantragt werden kann.
Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird in Form einer teilweisen Kostenübernahme durch die Pflegekasse gefördert. Die Pflegekasse trägt die pflegebezogenen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 - 5. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von den Pflegegraden gewährt und steht allen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 2-5) in gleicher Höhe zur Verfügung.
Zu den pflegebezogenen Leistungen kommen bei einer Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege oder
Verhinde-rungspflege noch die Restkosten (Verpflegungs-, Unterbringungs- und Investitionskosten der Einrichtung) hinzu. Dieser sogenannte Eigenanteil muss vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt
werden.
Zuzahlung vom Sozialamt:
Wenn das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu leisten, können Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Sozialamt
beantragen.
Sie interessieren sich für unsere Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?
Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten der Finanzierung und zu Kassenleistungen.