Verein Für Erste Hilfe e. V. - Laatzen
Verein Für Erste Hilfe e. V. - Laatzen

Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim Verein Für Erste Hilfe Laatzen

Wohin mit dem geliebten Menschen, wenn die Familie mal verreist, die Pflegenden selbst erkranken oder aus anderen Gründen kurzzeitig ausfallen? Eine gute Lösung ist die vollstationäre Pflege über einen kurzen Zeitraum in Form von Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in unserem Alten- und Pflegeheim in Laatzen, bei der wir die Betreuung bis zu 14 Wochen im Jahr übernehmen können.

 

Dabei erhalten Ihre Lieben in der Kurzzeitpflege selbstverständlich die gleiche liebevolle und professionelle Versorgung wie unsere festen Bewohner und können sich in ihrem persönlichen Bereich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen.

Wichtige Informationen für Angehörige:

 

Wussten Sie, dass Sie als pflegende Angehörige ein staatlich zugesichertes Recht auf Entlastung haben?

 

Im Sozialgesetzbuch sind zwei Angebote definiert, die jedem pflegenden Angehörigen zustehen:

8 Wochen Kurzzeitpflege und 6 Wochen Verhinderungspflege. In beiden Fällen übernimmt die Pflegekasse die pflege-bezogenen Kosten jeweils bis zu 1.612 € im Jahr für eine notwendige Ersatzpflege. Der Unterschied zwischen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege liegt in den Voraussetzungen, aufgrund derer die jeweilige Leistung beantragt werden kann.

Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird in Form einer teilweisen Kostenübernahme durch die Pflegekasse gefördert. Die Pflegekasse trägt die pflegebezogenen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 - 5. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von den Pflegegraden gewährt und steht allen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 2-5) in gleicher Höhe zur Verfügung.


Zu den pflegebezogenen Leistungen kommen bei einer Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege oder Verhinde-rungspflege noch die Restkosten (Verpflegungs-, Unterbringungs- und Investitionskosten der Einrichtung) hinzu. Dieser sogenannte Eigenanteil muss vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. 

Zuzahlung vom Sozialamt:
Wenn das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu leisten, können Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Sozialamt beantragen. 

Sie interessieren sich für unsere Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

 

Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten der Finanzierung und zu Kassenleistungen.

Verein Für Erste Hilfe e. V.

Würzburger Str. 8A

30880 Laatzen

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

Telefon: 05 11 / 98 39 90

E-Mail: VereinFuerErsteHilfeEV@

htp-tel.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Spendenkonto:

Sparkasse Hannover

IBAN: DE68250501800000471267

BIC:

SPKHDE2HXXX

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