Leistungs- und Entgeltübersicht für die Kurzzeitpflege
Die nachstehend aufgeführten Entgelte sind Gesamtentgelte, gestaffelt nach den jeweiligen Pflegegraden.
Pflegegrad 0+I 105,10 €
Pflegegrad II 122,88 €
Pflegegrad III 139,77 €
Pflegegrad IV 157,39 €
Pflegegrad V 165,32 €
Diese Entgelte setzen sich aus den Kosten für den pflegebedingten Aufwendungen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionsfolgekosten.
Pflegegrad 0+I 63,03 €
Pflegegrad II 80,81 €
Pflegegrad III 97,70 €
Pflegegrad IV 115,32 €
Pflegegrad V 123,52 €
Die Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsfolgekosten betragen derzeit täglich für alle Pflegegrade:
Unterkunft 19,16 €
Verpflegung 6,47 €
Investitionsfolgekosten 16,44 €
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 haben pro Kalenderjahr ein Anrecht auf bis zu 8 Wochen Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Hierfür steht ein gemeinsames Budget von max. 3.529,- € zur Verfügung. Diese Leistungen können flexibel in mehreren Zeitabschnitten aufgeteilt werden oder für einen gesamten Zeitraum (die genaue Aufenthaltsdauer ist vom Pflegegrad abhänig). Für weitere Informationen beraten wir Sie gern und sind Ihnen beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen behilflich.
In den oben aufgeführtem Entgelt sind folgende Leistungen enthalten:
- Unterbringung in einem geräumigen, hellen Doppelzimmer
- Vollverpflegung mit Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffe und Abendessen; jeweils inklusive warme und kalte Getränke, Zwischen- u. Nachtmahlzeiten nach Bedarf
- Soziale Betreuung
- Fachlich kompetente Pflege nach medizinisch-pflegerischen Standards
- Regemäßige Reinigung der Zimmer und sanitären Einrichtungen
- Bereitstellung von Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche
- Nutzung sämtlicher Gemeinschaftsräume
- Bereitstellung eines Telefonanschlusses mit hauseigenen Geräten im Zimmer (Abrechnung der Gesprächseinheiten und Grundgebühr nach gesonderter Vereinbarung)